Vorlesung: Römisches Recht

Römisches Recht
Titel der Veranstaltung: Römisches Recht
Art der Veranstaltung: Vorlesung und Kolloquium
Dozent: Prof. Dr. Justus Meyer
Anzahl der Semesterwochenstunden: 2
Zeit und Ort: Dienstag, den 16. Juni 2020 von 11:00-16:30 Uhr, Burgstraße 21, Raum 419.
Der erste Termin kann wegen der Corona-Pandemie nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden. Weitere Hinweise finden Sie hier, sowie im Moodle-Kurs. Der Kurs ist dort aus technischen Gründen nur dem SPB 3 zugeordnet. Die Veranstaltung kann aber auch für SPB 1 und SQ belegt werden.
Teilnehmerkreis: Studierende ab dem 2. Semester, vor allem SPB 1, auch Erasmus und Master
Inhalt: Die Vorlesung liefert eine kurze Einführung in das römische Recht. Dabei steht seine circa 1000-jährige Entwicklung, seine Rezeption in Europa, und seine Bedeutung für das europäische Privatrecht heute im Vordergrund. Das soll im Kolloquium fortgesetzt und anhand ausgewählter Rechtsinstitute verdeutlicht und vertieft werden.
Literatur: Wird in der Veranstaltung vorgestellt.
Sonstige Hinweise: Die Teilnehmer sollen kurze Referate zu einzelnen Rechtsinstituten halten und können damit einen SQ-Schein erwerben. Das Kolloquium bietet auch die Gelegenheit, durch das Anfertigen einer Seminararbeit, ein Referat und Diskussion einen Seminarschein (Zulassungs- oder Prüfungsseminar) zu erwerben
Freigegeben für folgende Schwerpunktbereiche: SPB 1, 3